Gutachten für Gerichte und andere Auftraggeber
Gutachten wurden bisher für Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte, für das Wirtschaftsministerium eines Bundeslandes und für Firmen und Privatpersonen erstellt.
Die Erstellung von Gutachten erfolgte häufig auf Empfehlung der Steuerberaterkammer Brandenburg. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie hier.
Die folgenden Sachverhalte wurden begutachtet:
Abfindungsanspruchs eines ausgeschiedenen Geschäftsführers
Anhangsangaben - Vollständigkeit der Anhangsangaben
Anlageberatung durch eine Bank
Anteilsbewertung von Stammanteilen bzw. Geschäftsanteilen
Autobahnraststätte - Erfolgsaussichten
Entgangener Gewinn Baugewerbe
Entgangener Gewinn - Maschinenausfall
Entgangener Gewinn - als Folge einer Straftat
Insolvenzantragspflicht - Feststellung des Zeitpunktes
Handelsvertreter - Angaben in den Reiseberichten
Konzernabschluss - Einbeziehung einer 50 % -Beteiligung
Organisation eines Spezialeinzelhandels - Umstrukturierung
Steuerberater - Leistungen des StB und Honoraranspruch
Steuerberater - Organisationsgutachten einer StB – Kanzlei
Steuerberater - Schiedsgutachten zu einer Abfindung
Steuerberater - Unternehmenswert einer StB – GmbH
Unberechtigte Nutzung - Ansprüche des Eigentümers
Unterhaltspflicht - bei stark schwankenden Gehältern
Unternehmensbewertung - Gutachten für verschiedene Betriebe
Zuschuss Begutachtung von Produktionskosten
Die Erstellung von Gutachten für Gerichte und andere Auftraggeber wurde durch den TÜV Nord nach ISO 9001:2008 zertifiziert.