Gutachten für Gerichte und andere Auftraggeber

Gutachten wurden bisher für Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte, für das Wirtschaftsministerium eines Bundeslandes und für Firmen und Privatpersonen erstellt.

Die Erstellung von Gutachten erfolgte häufig auf Empfehlung der Steuerberaterkammer Brandenburg. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie hier.

Die folgenden Sachverhalte wurden begutachtet:

Abfindungsanspruchs eines ausgeschiedenen Geschäftsführers

Anhangsangaben - Vollständigkeit der Anhangsangaben

Anlageberatung durch eine Bank

Anteilsbewertung von Stammanteilen bzw. Geschäftsanteilen

Autobahnraststätte - Erfolgsaussichten

Entgangener Gewinn Baugewerbe

Entgangener Gewinn - Maschinenausfall

Entgangener Gewinn - als Folge einer Straftat

Insolvenzantragspflicht - Feststellung des Zeitpunktes

Handelsvertreter - Angaben in den Reiseberichten

Konzernabschluss - Einbeziehung einer 50 % -Beteiligung

Organisation eines Spezialeinzelhandels - Umstrukturierung

Steuerberater - Leistungen des StB und Honoraranspruch

Steuerberater - Organisationsgutachten einer StB – Kanzlei

Steuerberater - Schiedsgutachten zu einer Abfindung

Steuerberater - Unternehmenswert einer StB – GmbH

Unberechtigte Nutzung - Ansprüche des Eigentümers

Unterhaltspflicht - bei stark schwankenden Gehältern

Unternehmensbewertung - Gutachten für verschiedene Betriebe

Zuschuss Begutachtung von Produktionskosten

Die Erstellung von Gutachten für Gerichte und andere Auftraggeber wurde durch den TÜV Nord nach ISO 9001:2008 zertifiziert.