Prüfung von Schlussbericht und Schlussrechnung
Im Rahmen der Fortbildungen auf dem Gebiet des Insolvenzrechtes erfolgte die Spezialisierung auf dem Gebiet der Prüfung Schlussberichten und Schlussrechnungen. Dies ist neben anderen Tätigkeiten auf dem Gebiet des Insolvenzrechts ein Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit.
Zur besseren Orientierung für Interessenten wurde ein Musterbericht gefertigt. Dieser zur Veröffentlichung bestimmte Bericht endet stets mit positiven Prüfungsergebnissen. Dies wird in der praktischen Arbeit nicht immer der Fall sein. Selbstverständlich werden in dem einen oder anderen Fall auch negative Feststellungen in den Bericht aufgenommen werden müssen. Negative Feststellungen werden entsprechend dem jeweiligen Sachverhalt gewürdigt und im Bericht an passender Stelle erwähnt. Dem betroffenen Insolvenzverwalter wird bei negativen Feststellungen Gelegenheit gegeben seine Unterlagen vor Abfassung des endgültigen Berichtes nachzubessern.
Der Musterbericht enthält keine Ausführungen zur Prüfung der Vergütung des Insolvenzverwalters. Sollte dies in bestimmten Fällen gewünscht sein, so wird dies in einem zusätzlichen Gutachten bearbeitet.
Ein Exemplar des Musterberichtes kann hier bestellt werden.
Die Prüfung von Schlussbericht und Schlussrechnung wurde durch den TÜV Nord nach ISO 9001:2008 zertifiziert.